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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Planet Sunshine Sonnenstudio

Stand: 29. August 2026

§ 1 Anbieter und Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Dienstleistungen und die Nutzung von Einrichtungen von

Planet Sunshine Sonnenstudio
Inhaber: Deniz Bennan Kiyici
Metzinger Str. 41/1
72622 Nürtingen
E-Mail: solarium@planetsunshine.de

 

sowie an den Standorten:

  • Planet Sunshine Nürtingen

  • Planet Sunshine Esslingen, Roßmarkt 19, 73728 Esslingen

  • Planet Sunshine Plochingen, Esslinger Str. 25, 73207 Plochingen

nachfolgend „Planet Sunshine“ genannt.

  1. Die AGB gelten für sämtliche Standorte von Planet Sunshine sowie insbesondere für UV-Besonnungen, UV-freie Lichtanwendungen, Rotlicht-, Beauty-, Infrarot- und sonstige Lichtprogramme, Guthaben, Kundenkarten, Gutscheine und Sonderaktionen.

  2. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

  3. Zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere die Vorschriften zum Schutz vor künstlicher ultravioletter Strahlung, bleiben unberührt.

§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang

  1. Ein Vertrag über eine einzelne Anwendung kommt grundsätzlich mit der Auswahl und Bezahlung bzw. Freischaltung der gewünschten Anwendung zustande.

  2. Art, Umfang und Dauer der Leistung richten sich nach der vom Kunden ausgewählten Anwendung und der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste.

  3. Ein Anspruch auf die Nutzung eines bestimmten Gerätes oder einer bestimmten Kabine besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

  4. Bei hoher Auslastung können Wartezeiten entstehen. Ein Anspruch auf sofortige Nutzung eines bestimmten Gerätes besteht nicht.

  5. Telefonische Auskünfte, Angaben von Mitarbeitern oder digitale Anzeigen über die aktuelle bzw. voraussichtliche Kabinenbelegung dienen grundsätzlich lediglich der Information und stellen keine verbindliche Reservierung dar.

  6. Ist ein bestimmtes Gerät aufgrund von Wartung, Reparatur, Reinigung, technischer Störung oder sonstigen betrieblichen Gründen nicht verfügbar, kann Planet Sunshine – soweit zumutbar – ein anderes geeignetes Gerät anbieten.

  7. Planet Sunshine behält sich vor, einzelne Geräte aus Sicherheits-, Wartungs- oder Betriebsgründen vorübergehend außer Betrieb zu nehmen.

§ 3 Preise und Zahlung

  1. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ausgewiesenen Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

  2. Die Zahlung erfolgt grundsätzlich vor Beginn der Anwendung.

  3. Ein Anspruch auf eine bestimmte Zahlungsart besteht nicht.

  4. Preisänderungen gelten für zukünftige Anwendungen und Verträge. Bereits vollständig bezahlte und konkret gebuchte Einzelanwendungen bleiben hiervon unberührt.

  5. Guthaben stellt grundsätzlich einen Geldwert und keinen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl zukünftiger Anwendungen dar. Bei späterer Nutzung wird der dann für die ausgewählte Anwendung gültige Preis vom Guthaben abgezogen.

  6. Rabatte, Aktionen, Gutscheine und sonstige Vergünstigungen sind nur miteinander kombinierbar, wenn dies ausdrücklich angegeben wurde.

§ 4 Mindestalter und Alterskontrolle bei UV-Anwendungen

  1. Die Benutzung von UV-Bestrahlungsgeräten ist ausschließlich Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

  2. Minderjährigen ist die Nutzung eines UV-Bestrahlungsgerätes auch mit Zustimmung oder in Begleitung eines Erziehungsberechtigten nicht gestattet.

  3. Der Kunde ist verpflichtet, gegenüber Planet Sunshine wahrheitsgemäße Angaben zu seinem Alter zu machen.

  4. Planet Sunshine ist berechtigt, zur Alterskontrolle die Vorlage eines geeigneten amtlichen Lichtbildausweises zu verlangen.

  5. Kann das erforderliche Mindestalter nicht zweifelsfrei festgestellt werden, kann und darf Planet Sunshine die UV-Anwendung verweigern.

  6. Die vorsätzliche Täuschung über das Alter, insbesondere durch falsche Angaben, die Verwendung eines fremden Ausweises, eines manipulierten Dokuments oder sonstige Täuschungshandlungen, stellt einen erheblichen Verstoß gegen diese AGB und die Sicherheitsbestimmungen dar.

  7. Hat ein Kunde Planet Sunshine vorsätzlich über sein Alter getäuscht, wird dieses Verhalten bei etwaigen hieraus resultierenden Ansprüchen nach den gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt.

  8. Soweit ein Schaden ausschließlich auf einer vorsätzlichen Täuschung des Kunden beruht und Planet Sunshine die ihm obliegenden gesetzlichen Kontroll-, Sicherheits- und Betreiberpflichten erfüllt hat, haftet Planet Sunshine hierfür nicht.

  9. Die gesetzlichen Betreiber- und Kontrollpflichten von Planet Sunshine sowie zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

§ 5 UV-Bestrahlungen und allgemeine UV-Risiken

  1. Dem Kunden ist bewusst, dass die Bestrahlung der Haut mit künstlicher ultravioletter Strahlung gesundheitliche Risiken mit sich bringt.

  2. Hierzu gehören insbesondere Hautrötungen bzw. UV-Erytheme, Sonnenbrand, vorzeitige Hautalterung, Augenschäden sowie langfristig ein erhöhtes Risiko für Hautschäden und Hautkrebs.

  3. Die individuelle Reaktion auf UV-Strahlung ist von zahlreichen persönlichen Faktoren abhängig. Auch bei ordnungsgemäßem Gerätebetrieb und Beachtung üblicher Empfehlungen kann eine individuelle Hautreaktion nicht vollständig ausgeschlossen werden.

  4. Ein Sonnenbrand bzw. UV-Erythem kann zeitverzögert und damit erst mehrere Stunden nach der Besonnung sichtbar werden.

  5. Das bloße Auftreten einer Hautrötung, eines UV-Erythems, eines Sonnenbrandes oder einer sonstigen individuell unterschiedlichen Hautreaktion begründet für sich allein keine Pflichtverletzung von Planet Sunshine.

  6. Planet Sunshine schuldet keinen bestimmten Bräunungsgrad oder bestimmten individuellen Bräunungserfolg.

  7. Die allgemeinen und einer ordnungsgemäß durchgeführten UV-Bestrahlung innewohnenden Risiken trägt der Kunde selbst, soweit ein Schaden nicht auf einer Planet Sunshine zurechenbaren schuldhaften Verletzung gesetzlicher oder vertraglicher Pflichten beruht.

  8. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit aufgrund einer schuldhaften Pflichtverletzung von Planet Sunshine oder seinen Erfüllungsgehilfen sowie sonstige zwingende gesetzliche Haftungsansprüche bleiben unberührt.

§ 6 Hauttyp, Bestrahlungsdauer und Beratung

  1. Planet Sunshine bietet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften insbesondere die Möglichkeit einer Hauttypbestimmung, Beratung und Erstellung eines individuellen Dosierungsplans an.

  2. Kunden sind angehalten, insbesondere bei erstmaliger Nutzung, Unsicherheit über den eigenen Hauttyp oder Unsicherheit hinsichtlich der geeigneten Bestrahlungsdauer eine Beratung in Anspruch zu nehmen.

  3. Die am jeweiligen Gerät bzw. in der Kabine angebrachten Sicherheitshinweise, Hauttypinformationen und Bestrahlungsempfehlungen sowie ein gegebenenfalls individuell erstellter Dosierungsplan sind zu beachten.

  4. Der Kunde ist verpflichtet, die im Rahmen einer Beratung oder Hauttypbestimmung gestellten Fragen nach bestem Wissen wahrheitsgemäß zu beantworten.

  5. Macht der Kunde vorsätzlich oder fahrlässig falsche oder unvollständige Angaben über Umstände, die für eine sichere Anwendung von Bedeutung sind, wird sein hierdurch verursachtes eigenes Verschulden bei etwaigen Ansprüchen nach den gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt.

  6. Dies gilt insbesondere bei falschen Angaben zum Hauttyp, zu früheren ungewöhnlichen UV-Reaktionen oder zu sonstigen ausdrücklich abgefragten sicherheitsrelevanten Umständen.

  7. Entscheidet sich ein Kunde entgegen einer ausdrücklichen Sicherheitsempfehlung oder einem individuell erstellten Dosierungsplan eigenverantwortlich für eine abweichende Anwendung, wird sein Verhalten bei hierdurch verursachten Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt.

  8. Die gesetzlichen Pflichten von Planet Sunshine bleiben hiervon unberührt.

§ 7 Schutzbrillen und Sicherheitsbestimmungen

  1. Bei UV-Bestrahlungen sind die gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen einzuhalten.

  2. Planet Sunshine hält geeignete UV-Schutzbrillen entsprechend den gesetzlichen Anforderungen bereit und bietet diese den Nutzern an.

  3. Kunden sind verpflichtet, den vorgesehenen Augenschutz bestimmungsgemäß zu verwenden.

  4. Gewöhnliche Sonnenbrillen oder Kontaktlinsen ersetzen eine geeignete UV-Schutzbrille nicht.

  5. Sicherheitseinrichtungen, Notabschaltungen, Sensoren, Abstandsregelungen oder sonstige Schutzvorrichtungen dürfen nicht umgangen, verändert, blockiert oder außer Betrieb gesetzt werden.

  6. Die am Gerät angegebenen Sicherheits- und Bedienungshinweise sind zu beachten.

  7. Stellt ein Kunde einen sicherheitsrelevanten Defekt oder eine Beschädigung des Gerätes fest, darf das Gerät nicht eigenmächtig weiter benutzt werden. Der Defekt ist unverzüglich dem Personal mitzuteilen.

§ 8 Sonnenbrand, vorherige UV-Exposition und gesundheitliche Besonderheiten

  1. Kunden sollen eine UV-Bestrahlung insbesondere nicht durchführen, wenn bereits ein Sonnenbrand oder eine ungewöhnliche Hautreaktion besteht.

  2. Eine intensive natürliche Sonnenexposition und zusätzliche UV-Bestrahlung am selben Tag sollen entsprechend den geltenden Sicherheitsempfehlungen vermieden werden.

  3. Ein Solarium soll höchstens einmal täglich benutzt werden.

  4. Bestimmte Arzneimittel, Kosmetika und sonstige Stoffe können die Licht- bzw. UV-Empfindlichkeit der Haut erhöhen.

  5. Bei Unsicherheit hinsichtlich Medikamenten, Erkrankungen, ungewöhnlicher Lichtempfindlichkeit oder anderer gesundheitlicher Umstände ist vor der Anwendung ärztlicher oder pharmazeutischer Rat einzuholen.

  6. Planet Sunshine nimmt keine medizinische Diagnose vor.

  7. Treten nach einer Anwendung ungewöhnliche Reaktionen wie starke Rötungen, Blasenbildung, Juckreiz, Brennen oder andere ungewöhnliche Beschwerden auf, soll vor weiteren UV-Anwendungen ärztlicher Rat eingeholt werden.

§ 9 Hautsensoren und automatisierte Programme

  1. Soweit Geräte mit einem Hautsensor, automatisierter Hautanalyse oder einer automatisierten Programmsteuerung ausgestattet sind, dienen diese Systeme der technischen Unterstützung bei der Anpassung bzw. Steuerung der Anwendung.

  2. Eine technische Hautanalyse ersetzt keine ärztliche Untersuchung oder medizinische Diagnose.

  3. Auch ein automatisiertes System kann individuelle Reaktionen des menschlichen Körpers nicht mit absoluter Sicherheit vorhersagen oder ausschließen.

  4. Der Kunde bleibt verpflichtet, erkennbare persönliche Besonderheiten und bestehende Beschwerden zu berücksichtigen und die allgemeinen Sicherheitshinweise zu beachten.

  5. Ein bestimmter Bräunungserfolg oder die vollständige Vermeidung jeglicher Hautreaktion wird auch bei Verwendung eines Hautsensors nicht garantiert.

§ 10 UV-freie Licht-, Rotlicht-, Beauty- und Infrarotanwendungen

  1. Bei ausdrücklich als UV-frei bezeichneten Programmen wird im Rahmen des gewählten Programms keine UV-Bestrahlung eingesetzt.

  2. Auch bei UV-freien Anwendungen sind die jeweiligen Bedienungs-, Hersteller- und Sicherheitshinweise zu beachten.

  3. Soweit eine Anwendung nicht ausdrücklich als medizinische Behandlung angeboten wird, handelt es sich um eine Beauty-, Wellness-, kosmetische oder Wohlfühlanwendung und nicht um eine ärztliche Behandlung.

  4. Die Anwendungen ersetzen keine medizinische Diagnose oder Therapie.

  5. Planet Sunshine garantiert keinen bestimmten medizinischen, therapeutischen, kosmetischen oder sonstigen individuellen Anwendungserfolg, soweit ein bestimmter Erfolg nicht ausdrücklich Vertragsbestandteil geworden ist.

  6. Bei bekannten Erkrankungen, erhöhter Lichtempfindlichkeit, Schwangerschaft, Einnahme photosensibilisierender Medikamente oder sonstigen gesundheitlichen Unsicherheiten soll gegebenenfalls vor der Anwendung ärztlicher Rat eingeholt werden.

  7. Vorgeschriebener oder vom Hersteller empfohlener Augenschutz und sonstige Schutzmaßnahmen sind einzuhalten.

§ 11 Vorzeitiger Abbruch einer Anwendung durch den Kunden

  1. Bricht ein Kunde eine ordnungsgemäß funktionierende und bereits begonnene Anwendung aus persönlichen Gründen vorzeitig ab, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf vollständige oder anteilige Erstattung des Anwendungspreises.

  2. Dies gilt insbesondere bei persönlichem Unwohlsein ohne technischen oder von Planet Sunshine zu vertretenden Grund, Zeitmangel, Änderung der persönlichen Entscheidung oder freiwilligem Verlassen der Kabine.

  3. Gesetzliche Ansprüche bei einer von Planet Sunshine zu vertretenden mangelhaften oder nicht ordnungsgemäß erbrachten Leistung bleiben unberührt.

§ 12 Technische Störungen und Ausfall einzelner Funktionen

  1. Planet Sunshine wartet und überprüft seine Geräte nach Maßgabe der gesetzlichen Anforderungen und Herstellerangaben.

  2. Moderne Besonnungs- und Lichtgeräte können neben der eigentlichen UV- bzw. Lichtanwendung verschiedene Zusatz- und Komfortfunktionen aufweisen.

  3. Hierzu zählen insbesondere:

  • Musik- und Audiosysteme,

  • Bluetooth- oder Entertainmentfunktionen,

  • Aqua-Fresh,

  • Aroma,

  • zusätzliche Lüftungsfunktionen,

  • Komfortklimatisierung,

  • Sprachsteuerung,

  • Anzeigen oder Displays,

  • sonstige Komfort- und Zusatzfunktionen.

  1. Soweit eine solche Funktion nicht ausdrücklich als eigenständig vergütete oder wesentliche Hauptleistung vereinbart wurde, stellt deren vorübergehender Ausfall grundsätzlich keine vollständige Nichterbringung der gebuchten Besonnungs- oder Lichtanwendung dar.

  2. Ein vorübergehender oder unerheblicher Ausfall einzelner Komfort- oder Zusatzfunktionen begründet grundsätzlich keinen Anspruch auf vollständige oder teilweise Rückerstattung, sofern die gebuchte Hauptanwendung sicher und im Wesentlichen vertragsgemäß durchgeführt werden konnte.

  3. Dies gilt insbesondere für Störungen von Musik, Audio, Bluetooth, Aqua-Fresh, Aroma oder vergleichbaren Komfortfunktionen.

  4. Bei Lüftungs- oder Klimafunktionen gilt dies nur, soweit deren Ausfall die sichere und ordnungsgemäße Nutzung des Gerätes nicht beeinträchtigt.

§ 13 Ausfall einzelner Lampen, Röhren, LEDs oder Lichtmodule

  1. Der Ausfall einer einzelnen oder einer geringen Anzahl von UV-Lampen, Röhren, LEDs oder sonstigen Lichtmodulen führt nicht automatisch zu einem Anspruch auf vollständige oder anteilige Rückerstattung.

  2. Voraussetzung hierfür ist, dass lediglich eine unerhebliche Beeinträchtigung vorliegt, der sichere und gesetzeskonforme Betrieb des Gerätes weiterhin gewährleistet ist und die wesentliche gebuchte Bestrahlungs- bzw. Lichtleistung erbracht wurde.

  3. Ob ein Gerät trotz eines festgestellten technischen Mangels weiter sicher betrieben werden darf, entscheidet Planet Sunshine bzw. hierzu befugtes oder fachkundiges Personal unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben und Herstellerangaben.

  4. Bei einem erheblichen oder sicherheitsrelevanten Defekt wird das Gerät außer Betrieb genommen, sofern dessen sicherer und ordnungsgemäßer Betrieb nicht mehr gewährleistet werden kann.

  5. Stellt ein Kunde während einer Anwendung einen technischen Defekt fest, soll dieser dem Personal unverzüglich mitgeteilt werden, damit eine Überprüfung erfolgen kann.

  6. Zwingende gesetzliche Ansprüche bei einer erheblich nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachten Leistung bleiben unberührt.

§ 14 Guthaben und Guthabenkarten

  1. Entgeltlich erworbenes bzw. aufgeladenes Guthaben dient ausschließlich zur Bezahlung von Leistungen bei Planet Sunshine.

  2. Guthaben wird ausschließlich vor Ort in den Planet-Sunshine-Studios erworben bzw. aufgeladen.

  3. Eine Barauszahlung, Rückerstattung oder Rückbuchung vorhandenen Guthabens auf Wunsch des Kunden ist grundsätzlich ausgeschlossen.

  4. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Kunde das Guthaben aufgrund persönlicher Umstände nicht mehr oder nicht vollständig nutzen kann oder möchte.

  5. Hierzu gehören insbesondere:

  • Umzug oder größere Entfernung zu einem Planet-Sunshine-Studio,

  • Krankheit oder gesundheitliche Veränderungen,

  • eine ärztliche Empfehlung, UV-Besonnungen oder bestimmte Anwendungen künftig nicht mehr zu nutzen,

  • Schwangerschaft,

  • berufliche Veränderungen,

  • private Veränderungen,

  • Zeitmangel,

  • Wechsel zu einem anderen Anbieter,

  • Aufgabe des persönlichen Wunsches nach UV-Besonnung,

  • sowie sonstige Umstände aus dem persönlichen Lebensbereich des Kunden.

  1. Diese persönlichen Umstände begründen keinen Anspruch auf Auszahlung oder Erstattung des Guthabens.

  2. Auch eine dauerhafte Nichtnutzung des Guthabens führt nicht zu einem Anspruch auf Barauszahlung.

  3. Für entgeltlich erworbenes Guthaben gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

  4. Zwingende gesetzliche Rückzahlungs- und Erstattungsansprüche bleiben unberührt.

§ 15 Bonus-, Aktions- und Zusatzguthaben

  1. Planet Sunshine kann zusätzlich zum vom Kunden bezahlten Guthaben kostenloses Bonus-, Aktions- oder Zusatzguthaben gewähren.

  2. Kostenlos gewährtes Bonusguthaben besitzt keinen Barauszahlungswert und wird nicht ausgezahlt.

  3. Bonusguthaben stellt eine freiwillige zusätzliche Vergünstigung dar.

  4. Für Bonusguthaben können besondere Aktionsbedingungen, Nutzungszeiträume oder Einschränkungen gelten. Diese werden bei der jeweiligen Aktion bekannt gegeben.

  5. Bei einer gesetzlich erforderlichen Rückabwicklung entgeltlich erworbenen Guthabens besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Auszahlung des zusätzlich kostenlos gewährten Bonusbetrages.

  6. Aktionen können auf einzelne Standorte, Geräte, Programme, Kundengruppen oder Zeiträume beschränkt werden.

  7. Verschiedene Aktionen und Rabatte sind nur kombinierbar, wenn dies ausdrücklich angegeben wurde.

§ 16 Gutscheine

  1. Für entgeltlich erworbene Wertgutscheine gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften, soweit keine wirksame abweichende Regelung besteht.

  2. Wertgutscheine dienen zur Inanspruchnahme von Leistungen von Planet Sunshine.

  3. Eine Barauszahlung erfolgt grundsätzlich nicht, soweit kein gesetzlicher Anspruch hierauf besteht.

  4. Kostenlos ausgegebene Aktions- oder Werbegutscheine können eigenen Gültigkeits- und Aktionsbedingungen unterliegen.

  5. Bei Verlust eines nicht personalisierten Gutscheins kann Ersatz nur verlangt werden, wenn der noch bestehende Anspruch und die Berechtigung des Anspruchstellers zuverlässig nachgewiesen werden können.

§ 17 Kundenkonten, Kundenkarten und Zugangsberechtigungen

  1. Personalisierte Kundenkonten, Kundenkarten oder sonstige persönliche Zugangsberechtigungen dürfen nicht missbräuchlich verwendet werden.

  2. Persönliche Zugangsdaten dürfen nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden.

  3. Insbesondere darf durch die Nutzung oder Weitergabe eines fremden Kundenkontos nicht versucht werden,

  • Alterskontrollen,

  • Sicherheitsvorgaben,

  • Preisregelungen,

  • persönliche Nutzungseinschränkungen oder

  • sonstige Schutzvorschriften

zu umgehen.

  1. Eine für eine bestimmte Person freigeschaltete Anwendung darf grundsätzlich nur von der dafür vorgesehenen Person genutzt werden.

  2. Bei Missbrauch kann Planet Sunshine das betreffende Kundenkonto oder die Kundenkarte sperren.

  3. Bereits entgeltlich erworbenes Guthaben geht durch eine solche Sperrung nicht automatisch unter. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

  4. Der Verlust einer personalisierten Kundenkarte oder der Verdacht auf unbefugten Zugriff sollte Planet Sunshine unverzüglich mitgeteilt werden.

§ 18 Beschädigung von Geräten und Inventar

  1. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Geräte, Kabinen, Liegeflächen, Acrylscheiben, Displays, Bedienelemente, Möbel, Stühle, Türen, Spiegel, Sanitäranlagen und sonstige Einrichtungen von Planet Sunshine sorgfältig und bestimmungsgemäß zu behandeln.

  2. Für Schäden, die ein Kunde vorsätzlich oder fahrlässig verursacht, haftet er nach den gesetzlichen Vorschriften.

  3. Dies gilt insbesondere für Schäden durch:

  • unsachgemäße Benutzung von Besonnungs- oder Lichtgeräten,

  • Springen, Sitzen, Stehen oder Abstützen auf hierfür nicht vorgesehenen Geräteteilen,

  • Beschädigung oder Zerbrechen von Acrylscheiben oder Liegeflächen,

  • Beschädigung von Displays und Bedienelementen,

  • Beschädigung von Lüftungs-, Audio- oder sonstigen technischen Einrichtungen,

  • Beschädigung von Stühlen, Möbeln, Türen, Spiegeln oder sonstigem Inventar,

  • Manipulationen an Geräten oder Sicherheitseinrichtungen,

  • Verwendung ungeeigneter Stoffe, Flüssigkeiten, Kosmetika oder sonstiger Substanzen,

  • sowie sonstige schuldhafte unsachgemäße Nutzung.

  1. Planet Sunshine ist berechtigt, die tatsächlich erforderlichen und angemessenen Kosten der Reparatur, Wiederherstellung oder des erforderlichen Ersatzes vom Verursacher zu verlangen.

  2. Normale Gebrauchsspuren, übliche Abnutzung sowie Schäden, die der Kunde nicht zu vertreten hat, werden dem Kunden nicht berechnet.

  3. Weitergehende gesetzliche Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

§ 19 Bereits vorhandene Schäden

  1. Erkennt ein Kunde vor Beginn einer Anwendung Beschädigungen an einem Gerät, einer Liegefläche, einem Stuhl oder sonstigem Inventar, soll er diese möglichst vor Nutzung dem Personal mitteilen.

  2. Während der Anwendung festgestellte Schäden oder ungewöhnliche technische Auffälligkeiten sind ebenfalls möglichst unverzüglich zu melden.

  3. Der Kunde darf erkannte sicherheitsrelevante Beschädigungen nicht eigenmächtig ignorieren und das Gerät trotzdem weiterverwenden.

§ 20 Außergewöhnliche Verschmutzungen und Hygiene

  1. Die Kabine und sämtliche Einrichtungen sind in einem Zustand zu hinterlassen, der einer normalen und bestimmungsgemäßen Nutzung entspricht.

  2. Außergewöhnliche und vermeidbare Verunreinigungen sind zu unterlassen.

  3. Hierzu zählen insbesondere erhebliche Verunreinigungen durch:

  • Körperflüssigkeiten,

  • Lebensmittel,

  • Getränke,

  • Kosmetika,

  • Öle,

  • sonstige Flüssigkeiten oder Substanzen,

soweit dadurch eine über die gewöhnliche Reinigung hinausgehende Reinigung, Desinfektion oder Wiederherstellung erforderlich wird.

  1. Verursacht ein Kunde eine solche außergewöhnliche Verunreinigung schuldhaft, können ihm die tatsächlich erforderlichen und angemessenen zusätzlichen Reinigungs-, Desinfektions- und gegebenenfalls Wiederherstellungskosten in Rechnung gestellt werden.

  2. Die übliche Reinigung und Desinfektion nach einer bestimmungsgemäßen Nutzung wird dem Kunden nicht zusätzlich berechnet.

§ 21 Kosmetika, Öle und mitgebrachte Produkte

  1. Der Kunde ist dafür verantwortlich, nur solche Kosmetika, Öle, Pflegeprodukte oder sonstige Stoffe zu verwenden, die für die jeweilige Anwendung und die verwendeten Geräte geeignet sind.

  2. Produkte, die Acrylscheiben, Liegeflächen oder sonstige Bestandteile der Geräte beschädigen können, dürfen nicht verwendet werden.

  3. Hinweise des Personals oder Herstellers über ungeeignete Produkte sind zu beachten.

  4. Für schuldhaft verursachte Schäden durch ungeeignete mitgebrachte Produkte haftet der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften.

  5. Soweit mitgebrachte Produkte die UV-Empfindlichkeit erhöhen können, liegt es in der Verantwortung des Kunden, die Produktinformationen zu beachten und bei Unsicherheit ärztlichen oder pharmazeutischen Rat einzuholen.

§ 22 Manipulation, Missbrauch und Betrugsversuche

  1. Eingriffe oder Manipulationen an Geräten, Zeitschaltungen, Sensoren, Sicherheitseinrichtungen, Notabschaltungen, Kassensystemen, Kundenkonten, Kundenkarten oder sonstigen technischen Einrichtungen sind untersagt.

  2. Insbesondere ist es untersagt:

  • Sicherheitseinrichtungen zu umgehen oder außer Betrieb zu setzen,

  • Bestrahlungszeiten technisch zu manipulieren,

  • Geräte eigenmächtig zu öffnen,

  • Bauteile zu entfernen,

  • unbefugt Einstellungen zu verändern,

  • fremde Kundenkonten missbräuchlich zu verwenden,

  • eine für eine andere Person freigeschaltete Anwendung zu nutzen,

  • Alters- oder Sicherheitskontrollen zu umgehen,

  • oder Planet Sunshine auf andere Weise über die Berechtigung zur Nutzung einer Leistung zu täuschen.

  1. Verursacht ein Kunde hierdurch schuldhaft einen Schaden, haftet er für die daraus entstehenden Schäden und erforderlichen Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften.

  2. Bei vorsätzlicher Manipulation, Täuschung, Betrugsversuchen oder sonstigem schwerwiegenden Missbrauch kann Planet Sunshine die weitere Nutzung verweigern und ein Hausverbot aussprechen.

  3. Planet Sunshine behält sich vor, strafrechtlich relevante Handlungen den zuständigen Behörden zu melden.

§ 23 Verhalten im Studio und Hausrecht

  1. Planet Sunshine übt in seinen Geschäftsräumen das Hausrecht aus.

  2. Kunden haben sich so zu verhalten, dass andere Kunden, Mitarbeiter und der ordnungsgemäße Studiobetrieb nicht beeinträchtigt werden.

  3. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten, soweit diese der Sicherheit, Hygiene, Einhaltung gesetzlicher Vorschriften oder dem ordnungsgemäßen Betriebsablauf dienen.

  4. Insbesondere untersagt sind:

  • Beleidigungen,

  • Bedrohungen,

  • aggressives Verhalten,

  • sexuelle Belästigungen,

  • vorsätzliche Störung des Betriebs,

  • mutwillige Verschmutzungen,

  • Sachbeschädigungen,

  • Manipulationen an Geräten,

  • Gefährdung anderer Personen,

  • sowie sonstiges erheblich störendes Verhalten.

  1. Planet Sunshine kann Personen bei erheblichen oder wiederholten Verstößen des Studios verweisen und ein zeitlich begrenztes oder dauerhaftes Hausverbot aussprechen.

  2. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

§ 24 Alkohol, Drogen und sicherheitsbedenklicher Zustand

  1. Planet Sunshine kann eine Anwendung verweigern oder nicht freigeben, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass eine sichere Nutzung nicht gewährleistet ist.

  2. Dies gilt insbesondere bei erkennbar starker Alkohol- oder Drogenbeeinflussung, erheblicher körperlicher Beeinträchtigung, erkennbar ungewöhnlichem gesundheitlichem Zustand oder erheblichen Hautreaktionen.

  3. Eine Verweigerung aus konkreten Sicherheitsgründen dient dem Schutz des Kunden und anderer Personen.

  4. Zwingende gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.

§ 25 Kinder, Begleitpersonen und Tiere

  1. Begleitpersonen dürfen den Studiobetrieb, andere Kunden und Mitarbeiter nicht beeinträchtigen.

  2. Kinder dürfen nicht unbeaufsichtigt in Bereiche gelangen, in denen sich Besonnungsgeräte, technische Anlagen oder sonstige Gefahrenquellen befinden.

  3. Eltern bzw. aufsichtspflichtige Personen bleiben für die Beaufsichtigung der von ihnen mitgebrachten Kinder verantwortlich.

  4. Tiere dürfen nur mit Zustimmung von Planet Sunshine in die Geschäftsräume mitgebracht werden. Gesetzliche Rechte bezüglich Assistenzhunden bleiben unberührt.

§ 26 Foto-, Video- und Tonaufnahmen durch Kunden

  1. Die Privatsphäre anderer Kunden und Mitarbeiter ist zu respektieren.

  2. Foto-, Video- oder Tonaufnahmen anderer Kunden oder Mitarbeiter dürfen nicht ohne deren erforderliche Zustimmung angefertigt oder veröffentlicht werden.

  3. Insbesondere in Kabinenbereichen und sonstigen Bereichen mit gesteigertem Schutz der Privatsphäre sind die Persönlichkeitsrechte anderer Personen besonders zu beachten.

  4. Gewerbliche oder professionelle Foto- und Videoaufnahmen in den Geschäftsräumen bedürfen grundsätzlich der vorherigen Zustimmung von Planet Sunshine.

§ 27 Persönliche Gegenstände und Wertsachen

  1. Persönliche Gegenstände, Bargeld, Schmuck, Mobiltelefone und sonstige Wertsachen werden grundsätzlich nicht von Planet Sunshine zur Verwahrung übernommen, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

  2. Kunden sind für die angemessene Sicherung ihrer persönlichen Gegenstände selbst verantwortlich.

  3. Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände haftet Planet Sunshine nach Maßgabe der allgemeinen Haftungsregelungen dieser AGB.

  4. Eine gesetzlich zwingende Haftung bleibt unberührt.

§ 28 Öffnungszeiten und Betriebseinschränkungen

  1. Planet Sunshine kann Öffnungszeiten aus sachlichen betrieblichen Gründen vorübergehend verändern.

  2. Dies gilt insbesondere bei:

  • technischen Störungen,

  • Wartungs- und Reparaturarbeiten,

  • außergewöhnlichen Temperaturen,

  • Personalengpässen,

  • behördlichen Anordnungen,

  • Strom-, Wasser- oder Versorgungsausfällen,

  • höherer Gewalt,

  • sowie vergleichbaren außergewöhnlichen Umständen.

  1. Veröffentlichte Öffnungszeiten begründen keinen Anspruch auf die jederzeitige Verfügbarkeit eines bestimmten Gerätes.

  2. Kunden haben das Studio zum jeweiligen Geschäftsschluss rechtzeitig zu verlassen.

  3. Bereits bezahlte, konkret vereinbarte und aufgrund einer von Planet Sunshine zu vertretenden Störung nicht erbrachte Leistungen werden nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften behandelt.

§ 29 Termine, Wartezeiten und Gerätebelegung

  1. Soweit für eine Leistung nicht ausdrücklich eine Reservierung erforderlich ist, können Kunden innerhalb der jeweiligen Öffnungszeiten grundsätzlich ohne Termin erscheinen.

  2. Bei hoher Auslastung können Wartezeiten entstehen.

  3. Ein Anspruch auf sofortige Nutzung eines bestimmten Gerätes oder einer bestimmten Kabine besteht nicht.

  4. Telefonische Informationen über die aktuelle Gerätebelegung sind unverbindlich, da sich die Belegung bis zum Eintreffen des Kunden verändern kann.

  5. Gleiches gilt für in einer App, auf einer Webseite oder auf sonstigem digitalen Weg angezeigte Live-Belegungen oder Restlaufzeiten.

  6. Solche Angaben dienen ausschließlich als Orientierung und stellen keine verbindliche Reservierung oder Garantie der Verfügbarkeit dar.

§ 30 Notfälle, Sicherheitsmaßnahmen und Betriebsunterbrechungen

  1. Bei Feueralarm, technischen Gefahren, medizinischen Notfällen, Stromausfällen oder sonstigen außergewöhnlichen Gefahrenlagen sind den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.

  2. Planet Sunshine ist berechtigt, Anwendungen aus Sicherheitsgründen sofort zu unterbrechen oder den Studiobetrieb vorübergehend einzustellen.

  3. Die Sicherheit von Personen hat Vorrang vor der Fortsetzung einer Anwendung.

  4. Etwaige Erstattungsansprüche richten sich nach Ursache und Umständen der Unterbrechung sowie nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 31 Wahrheitsgemäße Angaben des Kunden

  1. Soweit Planet Sunshine oder das Fachpersonal zur sicheren Durchführung einer Anwendung Informationen vom Kunden erfragt, hat der Kunde diese nach bestem Wissen wahrheitsgemäß zu beantworten.

  2. Täuscht ein Kunde vorsätzlich über sein Alter oder macht er falsche oder unvollständige Angaben zu Umständen, die für die sichere Durchführung einer Anwendung erheblich sind, wird sein eigenes Verschulden bei hierdurch verursachten Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt.

  3. Dies gilt insbesondere bei bewusst falschen Angaben über das Alter, den Hauttyp, bereits bestehende ungewöhnliche Hautreaktionen oder andere ausdrücklich abgefragte sicherheitsrelevante Umstände.

  4. Planet Sunshine bleibt unabhängig davon verpflichtet, die gesetzlich vorgeschriebenen Betreiber-, Kontroll- und Sicherheitspflichten einzuhalten.

§ 32 Videoüberwachung

  1. Zum Schutz von Kunden, Mitarbeitern, Geschäftsräumen, Einrichtungen und Eigentum sowie zur Wahrnehmung des Hausrechts werden bestimmte Bereiche der Planet-Sunshine-Studios mittels Videoüberwachung überwacht und aufgezeichnet.

  2. Die Videoüberwachung dient insbesondere der Prävention und – bei einem konkreten Anlass – der Aufklärung von:

  • Diebstählen,

  • Einbrüchen,

  • Sachbeschädigungen,

  • Betrugs- und Manipulationsversuchen,

  • Übergriffen,

  • Bedrohungen,

  • sonstigen sicherheitsrelevanten Vorfällen,

sowie gegebenenfalls der Sicherung erforderlicher Beweise und der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

  1. Die Videoüberwachung beschränkt sich auf hierfür vorgesehene allgemeine Bereiche der Studios, insbesondere:

  • Eingangsbereiche,

  • Kassenbereiche,

  • Wartebereiche,

  • sowie gegebenenfalls sonstige allgemeine Verkehrs- oder Aufenthaltsbereiche, soweit deren Überwachung erforderlich und rechtlich zulässig ist.

  1. Besonnungskabinen werden nicht videoüberwacht.

  2. Ebenso findet keine Videoüberwachung in Toiletten, Umkleidebereichen oder sonstigen Bereichen statt, in denen eine besondere Privat- oder Intimsphäre besteht.

  3. Die Kameras zeichnen ausschließlich Bild- bzw. Videodaten auf.

  4. Ton, Gespräche oder sonstige Audiodaten werden nicht aufgezeichnet.

  5. Die Videoaufzeichnungen werden grundsätzlich automatisiert spätestens nach 72 Stunden gelöscht bzw. überschrieben, sofern innerhalb dieses Zeitraums kein konkreter Vorfall festgestellt wurde, der eine weitere Speicherung erforderlich macht.

  6. Wird innerhalb der regulären Speicherfrist ein konkreter Vorfall festgestellt, dürfen ausschließlich die für diesen Vorfall erforderlichen Aufnahmen gesondert gesichert und länger aufbewahrt werden, soweit und solange dies zur:

  • Aufklärung des Vorfalls,

  • Beweissicherung,

  • Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen,

  • Abwehr unberechtigter Ansprüche,

  • Bearbeitung durch Versicherungen,

  • Verfolgung von Straftaten,

  • Zusammenarbeit mit Polizei, Staatsanwaltschaft oder anderen zuständigen Stellen,

  • oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen

erforderlich ist.

  1. Sobald der Zweck der gesonderten Speicherung entfällt und keine gesetzlichen oder sonstigen berechtigten Gründe für eine weitere Aufbewahrung bestehen, werden die betreffenden Aufzeichnungen gelöscht.

  2. Eine Auswertung der gespeicherten Videoaufzeichnungen erfolgt grundsätzlich nur bei einem konkreten Anlass oder soweit dies zur Erreichung der festgelegten Sicherheits- und Schutzzwecke erforderlich ist.

  3. Eine dauerhafte Leistungs- oder Verhaltenskontrolle von Mitarbeitern mittels Videoüberwachung findet nicht statt.

  4. Der Umstand der Videoüberwachung wird durch geeignete und deutlich erkennbare Hinweise spätestens beim Betreten des überwachten Bereichs kenntlich gemacht.

  5. Weitergehende Informationen zur Videoüberwachung, insbesondere zu Verantwortlichem, Zwecken, Rechtsgrundlagen, Speicherdauer, Empfängern bzw. Kategorien von Empfängern sowie zu den Datenschutzrechten betroffener Personen ergeben sich aus den jeweils aktuellen Datenschutzhinweisen von Planet Sunshine.

  6. Die Verarbeitung der Videoaufzeichnungen erfolgt ausschließlich im Rahmen der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

§ 33 Haftung von Planet Sunshine

  1. Planet Sunshine haftet unbeschränkt:

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,

  • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung beruhen,

  • nach dem Produkthaftungsgesetz,

  • sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

  1. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Planet Sunshine für sonstige Schäden nur auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.

  2. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

  3. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte sonstige Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

  4. Diese Haftungsregelungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Planet Sunshine.

  5. Planet Sunshine haftet nicht allein deshalb, weil trotz ordnungsgemäßer Anwendung ein individuell unerwünschtes Bräunungsergebnis, eine unterschiedliche Bräunungsintensität oder eine im Rahmen der bekannten allgemeinen UV-Risiken mögliche Hautreaktion eingetreten ist.

  6. Das bloße Auftreten eines Sonnenbrandes, UV-Erythems oder einer sonstigen Hautreaktion begründet für sich allein keine Pflichtverletzung von Planet Sunshine.

  7. Eine Haftung wegen eines Sonnenbrandes oder einer sonstigen gesundheitlichen Reaktion bleibt jedoch bestehen, soweit diese auf einer Planet Sunshine zurechenbaren schuldhaften Verletzung gesetzlicher oder vertraglicher Pflichten beruht.

  8. Ein etwaiges Mitverschulden des Kunden – insbesondere durch falsche Angaben, bewusste Täuschung, Missachtung von Sicherheitshinweisen oder Missachtung eines individuell erstellten Dosierungsplans – richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 34 Datenschutz

  1. Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet.

  2. Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung bzw. den Datenschutzhinweisen von Planet Sunshine.

  3. Für die Videoüberwachung gelten ergänzend die Regelungen in § 32 dieser AGB sowie die hierfür bereitgestellten gesonderten Datenschutzhinweise.

  4. Soweit für einzelne Datenverarbeitungen eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt.

  5. Die Zustimmung zu diesen AGB ersetzt keine datenschutzrechtlich erforderliche Einwilligung.

§ 35 Verbraucherstreitbeilegung

Planet Sunshine ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung besteht.

§ 36 Änderungen der AGB

  1. Für einen Vertrag gelten grundsätzlich die bei dessen Abschluss wirksam einbezogenen AGB.

  2. Änderungen dieser AGB gelten für zukünftige Vertragsabschlüsse ab ihrer wirksamen Bekanntgabe.

  3. Bereits bestehende Vertragsverhältnisse werden durch eine nachträgliche Änderung nur verändert, soweit dies gesetzlich zulässig ist oder eine erforderliche Zustimmung des Kunden vorliegt.

§ 37 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Beachtung zwingender Verbraucherschutzvorschriften.

  2. Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

  3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt, soweit gesetzlich zulässig.

  4. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

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